Das große Fressen
In diesem Beitrag werden oft gestellte Fragen zur Hundefütterung (inklusive Futtermitteln) beantwortet. Es wird auch auf alternative Fütterungsformen eingegangen. Vor- und Nachteile werden aufgeführt. Der Autor beleuchtet mit tierärztlichem Sachverstand kritische Punkte bei der Futtermittelherstellung.
  1. Welche Nahrung nimmt der Wolf auf?
  2. Welche Ernährungskonzepte für Hunde gibt es?
  3. Woher beziehen die Futtermittelhersteller das tierisches Ausgangsmaterial?
  4. Welche Inhaltsstoffe können in kommerziellem Hundefutter enthalten sein?
  5. Welche Inhaltsstoffe müssen auf der Verpackung angegeben werden?
  6. Was sind hormonell aktive Substanzen im Futter?
  7. Welche Futtermittel sind für den Hund ungeeignet?
  8. Wie kann die Futterqualität durch den Tierhalter beurteilt werden?
  9. Wie wird die bedarfsgerechte Futtermenge ermittelt?
  10. Wie sollte die Futtermenge über den Tag verteilt werden?
  11. Wann sollte spezielles Futter verabreicht werden?
  12. Was sollte bei der Lagerung von Futtermitteln beachtet werden?

1. Welche Nahrung nimmt der Wolf auf?

Der Wolf gehört zu den Fleischfressern (Karnivoren). Neben dem Muskelfleisch nimmt er Blut, Innereien und Knochen des Beutetieres auf. Nur durch Verwertung nahezu aller Bestandteile des gerissenen Tieres kann der Wolf seinen Bedarf an lebensnotwendigen Nährstoffen (Proteine, Fettsäuren, Mineralstoffe, Spurenelemente, Vitamine) decken. Der Magen-Darm-Inhalt des Beutetieres stellt den Rohfaseranteil der Ration dar. Die alleinige Ernährung mit Muskelfleisch würde zu Mangelerscheinungen führen.

2. Welche Ernährungskonzepte für Hunden gibt es?

In der Literatur werden sieben Fütterungsformen beschrieben. Wie unterscheiden sich diese bezüglich untenstehender Parameter?

1 . Zubereitungszeit

2. Individuelle Auswahl der Zutaten

3. Qualitätskontrolle der Zutaten

4. Anteil an technologisch bedingten Zusätzen

5. Gefahr des Auftretens einer Fehlernährung (Mangel, Überschuss oder Ungleichgewicht von Nährstoffen)

6. Übertragung von Krankheitserregern

7. Verletzungen durch Knochensplitter

8. Befriedigung des Kaubedürfnisses/Zahnpflege

9. Rationsgestaltung für trächtige, laktierende oder wachsende sowie chronisch kranke Hunde durch Halter ohne Sachkunde auf dem Gebiet der Tierernährung

10. Aufwand bei der Lagerung

 1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Kommerzielles Fertigfutter          
Dosenfutter+**+++******+
Trockenfutter+**++++*******+
Selbstgekochtes Futter+++******+++*******++
Rohfütterung (BARF)++****+++**********+++
Vegetarische Fütterung+++******++++******+++
Makrobiotische Fütterung+++******++++*****++
Fütterung nach TCM-Gesichtspunkten+++******+++*******++
Vergleich der Fütterungsformen hinsichtlich der oben aufgeführten Parameter

+gering *nicht möglich
++mittel **beschränkt möglich
+++hoch ***möglich
Wertung der oben aufgeführten Parameter

Beispiele für Fütterungsfehler:

Rohfütterung (bone and raw food, BARF):

hoher Knochenanteil

Kalziumüberversorgung: Skelettprobleme, reduzierte Eiweißverdauung, Bildung von Harnsteinen, sekundärer Kupfer- und Zinkmangel

einseitige Fleischfütterung

Jodmangel: reduzierte Schilddrüsenfunktion (Kropfbildung), verminderte Leistungsfähigkeit, Fruchtbarkeits- und Wachstumsprobleme, Haarausfall

Vegetarische Fütterung:

kein Zusatz von Lebertran

Mangel an Vitamin D: Knochenerweichung (Jungtiere: Rachitis, ausgewachsenen Tiere: Osteomalazie)

kein Zusatz von tierischen Produkten (Milch, Eier)

Mangel an Vitamin B12: Blutarmut (Anämie), reduziertes Wachstum, Verluste von Nervenfunktionen

Wissenschaftliche Studien belegen, dass bei einem Drittel der selbst zubereiten Rationen eine Fehlversorgung mit Mineralstoffen und/oder Vitaminen auftritt.

Im Handel wird auch Schlund (Kehlfleisch inklusive Luftröhre) zur Verfütterung an Hunde angeboten. Die in diesem Bereich befindliche Schilddrüsengewebe wurde oft nicht entfernt. Bei BARF-Rationen nimmt der Hund das Schilddrüsenhormon T4 auf.  Die Hormonaktivität im Blut (>5,0 μg/dL  bzw. >64 nmol/L) ist erhöht. Es können auch klinische Symptome (unruhiges bis nervöses Verhalten, Gewichtsverlust, großer Appetit) auftreten. Ein Wechsel der Ration führt in der Regel zu einer Genesung des Hundes. Das Hormon wird auch durch eine Erhitzung des Schlundes zerstört.

Antinutritive Substanzen sind Stoffe, die eine maximale Verwertung der mit der Nahrung aufgenommenen Nährstoffe einschränken. In der nachfolgenden Übersicht sind in verschiedenen Futtermitteln vorhandene Stoffe  aufgeführt, die durch Erhitzen deaktiviert werden.

FuttermittelAntinutritiver FaktorKonsequenz
EierAvidin (=Anti-Biotin)Hemmung der Biotinabsorption aus dem Darm
FischThiaminasenAbbau von Thiamin (Vitamin B1)
BohnenLektinePermeabilitätsstörungen  
Bohnen, ManiokCyanogene GlykosideBlausäurevergiftung

3. Woher beziehen die Futtermittelhersteller das tierische Ausgangsmaterial?

Dieses stammt in der Regel aus einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA). In der TBA werden Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse beseitigt, welche nicht (mehr) für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

Eine wichtige rechtliche Grundlage stellt die

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte

dar.

Danach dürfen die Heimtierfutterbetriebe, welche allesamt eine Zulassung benötigen, ausschließlich folgendes Ausgangsmaterial verwenden:

  • Schlachtkörper und Teile von geschlachteten Tieren oder im Fall von getötetem Wild, ganze Körper oder Teile von toten Tieren, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften genusstauglich, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht dafür bestimmt sind
  • Schlachtkörper und folgende Teile, die entweder von Tieren stammen, die in einem Schlachthof geschlachtet und nach einer Schlachttieruntersuchung als zum menschlichen Verzehr schlachttauglich eingestuft wurden oder ganze Körper und die folgenden Tierteile, die von Wild stammen, das gemäß den Gemeinschaftsvorschriften zum menschlichen Verzehr getötet wurde
  • tierische Nebenprodukte von Geflügel und Hasenartigen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet wurden, die keine Anzeichen von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten aufwiesen
  • Blut von Tieren, die keine Anzeichen einer durch Blut auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit aufwiesen, von den folgenden Tieren, die in einem Schlachthof geschlachtet wurden nachdem sie nach einer Schlachttieruntersuchung gemäß den Gemeinschaftsvorschriften als zum menschlichen Verzehr schlachttauglich eingestuft wurden
  • tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben und Zentrifugen- oder Separatorenschlamm aus der Milchverarbeitung
  • Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Lebensmittel, die Produkte tierischen Ursprungs enthalten, die nicht mehr zum menschlichen Verzehr aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungs- oder Verpackungsmängeln oder Mängeln, von denen keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht, bestimmt sind
  • Heimtierfutter und Futtermittel tierischen Ursprungs oder Futtermittel, die tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte enthalten, die aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungs- oder Verpackungsmängeln oder anderen Mängeln, von denen keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht, nicht mehr für die Fütterung bestimmt sind
  • Blut, Plazenta, Wolle, Federn, Haare, Hörner, Abfall vom Hufausschnitt und Rohmilch von lebenden Tieren, die keine Anzeichen von durch dieses Produkt auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten aufwiesen
  • Wassertiere und Teile von solchen, außer Meeressäugetiere, die keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit aufwiesen
  • tierische Nebenprodukte von Wassertieren aus Betrieben oder Anlagen, die Erzeugnisse zum menschlichen Verzehr herstellen
  • Schalen von Weich- und Krebstieren mit weichem Gewebe oder Fleisch, Brütereinebenprodukte, Eier, Ei-Nebenprodukte, einschließlich Eierschalen, aus kommerziellen Gründen getötete Eintagsküken, die keine Anzeichen von durch dieses Material auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten aufwiesen
  • wirbellose Wasser- und Landtiere, ausgenommen für Mensch oder Tier krankheitserregende Arten
  • Tiere und Teile von Tieren der zoologischen Ordnung Rodentia und Hasenartige, außer Material der Kategorie 1

Die Körper von Heim-, Versuchs-, Zirkus- und Zootieren sowie Tieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit infiziert oder mit Rückständen (z.B. Tierarzneimittel) belastet sind, dürfen also nicht zu Heimtierfutter verarbeitet werden.

Die zitierte Verordnung enthält auch strenge Normen für die Verarbeitung des Rohmaterials zu Hundefutter. Durch die Erhitzung werden die Mikroorganismen (Bakterien, Hefen, Pilze, Viren) abgetötet. Die Gefahr einer vom Futter ausgehenden Infektion des Hundes besteht nicht.

4. Welche Inhaltsstoffe können im kommerziellen Hundefutter enthalten sein?

In der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung sind die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen (Futtermittelzusatzstoff-Verordnung) geregelt.

Die Futtermittelzusatzstoffe werden je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren Kategorien zugeordnet:

  • technologische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt wird (wie Konservierungsmittel, Bindemittel, Emulgatoren, Antioxidationsmittel, Silierzusatzstoffe),
  • sensorische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der einem Futtermittel zugesetzt, die organoleptischen Eigenschaften dieses Futtermittels bzw. die optischen Eigenschaften des aus Tieren gewonnenen Lebensmittels verbessert oder verändert (wie Farbstoffe, Aromastoffe),
  • ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (wie Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren),
  • zootechnische Zusatzstoffe: jeder Zusatzstoff, der die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll (wie Mikroorganismen, Enzyme) und
  • Kokzidiostatika und Histomonostatika.

Die EU-Kommission hat ein Liste der für Futtermittel zugelassenen Zusatzstoffe erstellt. Eine Übersicht in deutscher Sprache finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zusatzstoffe zugelassen nach Verordnung EG 1831/2003

  • Ami­no­säu­ren, de­ren Sal­ze und Ana­lo­ge
  • An­ti­oxi­da­ti­ons­mit­tel
  • Aro­mas­tof­fe
  • Bin­de­mit­tel
  • Darm­flo­ra­sta­bi­li­sa­to­ren
  • Emul­ga­to­ren
  • Farb­stof­fe, die bei Ver­füt­te­rung an Tie­re Le­bens­mit­teln tie­ri­schen Ur­sprungs Far­be ge­ben
  • Farb­stof­fe, die Fut­ter­mit­teln Far­be ge­ben
  • Farb­stof­fe, die Zier­fi­schen und –vö­geln Far­be ge­ben
  • Ge­lier­mit­tel
  • Harn­stoff und sei­ne De­ri­va­te
  • Stof­fe zur Ver­bes­se­rung der hy­gie­ni­schen Be­schaf­fen­heit von Fut­ter­mit­teln
  • Kok­zi­dio­sta­ti­ka, Hi­sto­mo­no­sta­ti­ka
  • Kon­ser­vie­rungs­stof­fe
  • My­ko­to­xin­bin­de­mit­tel
  • Ra­dio­nu­k­lid­mit­tel
  • Säu­re­re­gu­la­to­ren
  • Si­lier­zu­satz­stof­fe
  • Sons­ti­ge tech­no­lo­gi­sche Zu­satz­stof­fe
  • sons­ti­ge zoo­tech­ni­sche Zu­satz­stof­fe
  • Sta­bi­li­sa­to­ren
  • Stof­fe zur Ver­bes­se­rung der Hy­gie­ni­schen Be­schaf­fen­heit
  • Trenn­mit­tel
  • Ver­bin­dun­gen von Spu­ren­ele­men­ten
  • Ver­dau­lich­keits­för­de­rer
  • Ver­di­ckungs­mit­tel
  • Vit­ami­ne, Pro­vit­ami­ne und che­misch de­fi­nier­te Stof­fe mit ähn­li­cher Wir­kung

5. Welche Inhaltsstoffe müssen auf der Verpackung angegeben werden?

In Zusammenarbeit von Bund und Ländern und Wirtschaftsverbänden wurde ein

Leitfaden zur Kennzeichnung von Einzel- und Mischfuttermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009

erarbeitet. In diesem werden die wichtigsten Vorschriften zur Kennzeichnung von Futtermitteln zusammengefasst und erläutert.

Die Angabe des Verwendungszeckes (Einzel-, Allein- oder Ergänzungsfuttermittel) ist obligatorisch. Bei den meisten im Handel erhältlichen Futtersorten handelt es sich um Alleinfuttermittel. Es ist hinsichtlich der Nährstoffgehalte so abgestimmt, dass der Bedarf des Hundes vollständig gedeckt wird.

Die Alleinfutter stellen in der Regel Mischfuttermittel dar.

Bei einem Alleinfuttermittel muss der Gehalt an Rohprotein, Rohfaser, Rohfett und Rohasche angegeben werden. Der Feuchtegehalt des Futtermittels muss nur deklariert werden, wenn er 14% übersteigt. Dies ist bei Trockenfutter nicht der Fall. Die Zusammensetzung des Mischfutter ist verbindlich mindestens in absteigender Reihenfolge ohne Angabe der Mengen bzw. der prozentualen Anteile zu kennzeichnen, es sei denn bestimmte Bestandteile werden besonders hervorgehoben. Der Hersteller kann auf feiwilliger Basis die prozentualen Gehalte der enthaltenen Einzelfuttermittel offen legen.

Folgende Kategorien von Zusatzstoffen müssen bei Futtermitteln deklariert werden:

  • Antioxidantien
  • Aromastoffe und appetitanregende Stoffe
  • Bindemittel, Fließhilfsmittel und Gerinnungsstoffe
  • Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel
  • Enzyme
  • Färbende Stoffe
  • Konservierende Stoffe
  • Mikroorganismen

Eine Vielzahl der Einzelstoffe wird dabei nicht erfasst.

So ist unter Aroma- und Appetit anregende Stoffe bei Hunden lediglich der Süßstoff Nohesperidin-Dihydrochalcon aufgeführt. Das Elektronische Aromastoffregister der Europäischen Union listet jedoch über 2700 Aromastoffe auf.

Geschmacksverstärker (z.B. Aspartam, Mononatriumglutamat, Kaliumadipat) und Farbstoffe (z.B. Carotin, Riboflavin, Zuckerkulör) sind bei Hundefutter überhaupt nicht kennzeichnungspflichtig.

Auch die häufig eingesetzten Konservierungsstoffe Natriumsorbat (E 201), Kaliumsorbat (E 202) und Kalziumsorbat (E 203) müssen nicht angegeben werden.

Einige der eingesetzten Zusatzstoffe sind umstritten. So sind die Antioxidationsmittel Butylhydroxyanisol (BHA), Butylhydroxytoluol (BHT) und Ethoxyquin als Zusatzstoffe mit bestimmten Höchstgehalten zugelassen. Es existiert auch eine Kennzeichnungspflicht. BHA und BHT haben einen negativen Einfluss auf die Sauerstoffbindung in den roten Blutkörperchen. Bei Tierversuchen veränderten alle drei Stoffe das Erbgut, vor allem von Magen, Darm, Leber, Niere und Schilddrüse. Auch das Wachstum der Tiere wurde gestört.

6. Was sind hormonell aktive Substanzen im Futter?

Umwelthormone, auch als endokrine Disruptoren (ES) bezeichnet, sind meist vom Menschen hergestellte Chemikalien, die beispielsweise über das Abwasser in die Umwelt gelangen und das Hormonsystem von Tieren und Menschen beeinflussen können.

Die weit verbreiteteten Stoffe können Entwicklungs- und Fortpflanzungsprozesse im Körper von Menschen und Tieren beeinflussen. So treten Verweiblichungserscheinungen (Feminisierung), Verminderung der Spermienqualität und -quantität, Zunahme bestimmter maligner Erkrankungen (u.a. Brust-, Hoden– und Prostatakrebs) auf.

Sie sind auch in Lebensmitteln enthalten und stammen vor allem aus Pflanzen, insbesondere aus dem Leinsamen (Lignane) und der Sojabohne (Isoflavone), aber auch aus Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Synthetische Stoffe mit androgener oder östrogener Wirkung stellen z.B. polychlorierte Biphenyle und Phthalate dar.

Auf der Homepage des Umweltbundesamtes finden Sie weitere Informationen zu der Problematik.

7. Welche Futtermittel sind für den Hund ungeeignet?

Dem Hund sollten Lauchgewächse (z.B. Knoblauch, Porree, Zwiebeln) möglichst nicht angeboten werden. Schokolade und daraus hergestellte Produkte dürfen auf keinem Fall verabreicht werden.

Lauchgewächse enthalten N-Propyldisulfid und Allicin. Diese Stoffe zerstören die roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Deren Aufgabe ist unter anderem der Transport des lebensnotwendigen Sauerstoffes mit Hilfe des roten Blutfarbstoffs (Hämoglobin) zu den Organen. Vergiftungserscheinungen (Erbrechen, Durchfall, Schwäche, schnelle Atmung, Herzrasen, Gelbsucht, rot gefärbter Urin, schwacher Puls, blasse Schleimhäute) treten bei einem 10 kg schweren Hund nach der Verfütterung von 50 g frischen Knoblauch oder Zwiebeln über 7 Tage auf.

Schokolade beinhaltet Theobromin. Der höchste Gehalt findet sich übrigens in Kochschokolade und Kakaopulver. Theobromin hat durch die Hemmung des Adenosin-Abbaus eine stimulierende Wirkung auf den Körper. Adenosin ist eine körpereigene Substanz, die an zahlreichen Zellprozessen beteiligt ist. So beeinflusst das Mittel z.B. die Bildung und Weiterleitung elektrischer Impulse am Herzen. Eine Tafel Schokolade kann bei einem Hund mit einen Körpergewicht von 10 kg zu Atem- und Herzstillstand führen.

8. Wie kann die Futterqualität durch den Tierhalter beurteilt werden?

Folgende Parameter stellen Anhaltspunkte zur Einschätzung der Futterqualität dar:

  • Kotmenge
  • Kotbeschaffenheit (Konsistenz)
  • Blähungen (Flatulenz)

Der Kothaufen ist umso kleiner, je höher die Verdaulichkeit des Futters ist.

Größere Mengen unverdauliches Eiweiß (Bindegewebe durch die Verarbeitung von Schlund, Luftröhre, Pansen. Lunge, Verfütterung von Haut, Sehnen und anderen bindegewebehaltigen Kauartikeln) sowie Geliermittel im Dosenfutter führen zu weichem Kot und Flatulenz.

9. Wie wird die bedarfsgerechte Futtermenge ermittelt?

Kommerzielle Futtermittel decken den Bedarf des Hundes an Nährstoffen, Mineralien und Vitaminen ab.

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

1. Ermittlung des Energiebedarfes des Hundes

Die notwendige Energiezufuhr wird mit der Formel

berechnet.

  • ME = metabolische Körpergröße
  • K = Aktivitätskonstante
  • KG = Körpergewicht in kg

Dies ist in einer Formel zusammengefasst die Aussage, dass das Verhältnis zwischen Körpergewicht und Oberfläche des Tieres bei dem Energiebedarf berücksichtigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Körperoberfläche und Körpergewicht nimmt mit zunehmender Größe des Hundes ab, d.h. größere Hunde benötigen relativ zu Ihrem Körpergewicht weniger Energie als kleinere Hunde. Daraus leitet sich eine entsprechend unterschiedliche Fütterungsempfehlung ab. Zusätzlich wird eine Aktivitätskonstante (sehr, normal oder wenig aktiver Hund) benötigt.

Das entscheidende Kriterium für die Futtermenge ist die Erhaltung des Idealgewichtes. Grundlage für die Einschätzung des Ernährungszustandes ist das im jeweiligen Rassestandard angegebene Körpergewicht. Die Kurzportraits der wichtigsten Hunderassen finden Sie hier (Hinweis: 1 Ib = 0,454 kg). Ein wertvolles Hilfsmittel stellt auch die visuelle Beurteilung dar. Bei einem idealgewichtigen Hund muss man auf dem Rücken drei Wirbel deutlich erkennen können. Zwei weitere dürfen noch leicht angedeutet sein. Der Hund ist zu dünn, wenn fünf Wirbel deutlich zu sehen sind.

2. Ermittlung der Energiedichte des Futters

Es werden folgende auf der Verpackung angegebenen Werte benötigt: Feuchte Rohprotein (Rp), Rohfett (Rfe), Rohfaser (Rfa) Rohasche (Ra) Die stickstofffreien Extraktstoffe (NFE) werden aus obigen Gehalten berechnet.

3. Ermittlung der der Futtermenge

Der Energiebedarf des Hundes wird durch die Energiedichte des Futters dividiert und mit dem Faktor “100” multipluziert.

Beispielrechnung:

zu 1.:

Podenco Canario, 24 kg, sehr aktiver Hund

Der tägliche Energiebedarf des Hundes beträgt 1247 kcal oder 5,2 MJ.

zu 2.:

  • Feuchte = 10,0 %
  • Rp = 28,0 %
  • Rfe = 16,0 %
  • Rfa = 2,5 %
  • Ra = 7,5 %

In 100 g des Futters sind 307 kcal oder 1,28 MJ enthalten.

zu 3.:

(5,2/1,4) * 100 = 406

Der Podenco Canario benötigt eine Futtermenge von 406 g am Tag.

10. Wie sollte die Futtermenge über den Tag verteilt werden?

Die gesamte Futterration kann den Hunden auf einen Schlag verabreicht werden.

Hunde, welche sich in der Trächtigkeit (Gravidität), Laktation oder Wachstum befinden, sollten zwei- oder dreimal am Tag gefüttert werden. Dies trifft auch auf Tiere zu, die sportliche Leistungen erbringen (z.B. Schlittenhunde, Hunde).

Ich betrachte die Gabe von kleineren, über den Tag verteilten Futtermengen generell für sinnvoll. Durch die kürzere Verweildauer des Futters im Magen-Darm-Kanal wird das Auftreten von Gärvorgängen und Gasbildung reduziert. Die Gefahr einer Magendrehung wird, wie auch durch ein in Brusthöhe angebrachten Futternapf, verringert. Die Verteilung der Tagesportion entlastet außerdem den Magen.

11. Wann sollte spezielles Futter verabreicht werden?

Welpen (bis zum 3. Lebensmonat), Junghunde (ab dem 4. Lebensmonat) und ausgewachsene Hunde (kleine Rasse im 10. bis 12. Lebensmonat, große Rassen im 17. bis 19. Lebensmonat) sowie laktierende Zuchthündinnen weisen einen unterschiedlichen Nährstoffbedarf auf.

Bei älteren Tieren ist der Energiebedarf niedriger. Die eingeschränkten Organfunktionen (z.B. von Leber, Niere, Herz) können durch geeignetes Futter zum Teil kompensiert werden.

Eine Diät sollte zur unterstützenden Behandlung einer Krankheit, wie Harnsteine, Blutzucker oder Fettleibigkeit, erfolgen. Für die aufgeführten Fälle sind diverse kommerzielle Futtermittel verfügbar. Auf alternative Fütterungsmöglichkeiten sollte nur bei fachlich fundierter Rationsgestaltung zurückgegriffen werden.

12. Was sollte bei der Lagerung von Futtermitteln beachtet werden?

Trockenfutter sollte immer kühl (10 bis 15 C°), trocken (relativen Luftfeuchte von max. 70%) und lichtgeschützt deponiert werden. Das Futter sollte in einer Futtertonne aufbewahrt werden. Sie ist vor jeder Befüllung zu reinigen.

Angebrochenes Dosenfutter ist ebenfalls kühl zu lagern. Es sollte jedoch bei Zimmertemperatur (ca. 20 C°) verfüttert werden. Das Futter sollte innerhalb von 3 Tagen aufgebraucht werden.

Bei unsachgemäßer Lagerung kann das das Futter verderben. Es wird zwischen chemischen und mikrobiellen Verderb unterschieden. Chemische Prozesse sind Hydrolyse und Oxidation. Sie sind u.a. für einen seifigen, ranzigen Geschmack des Futters verantwortlich. Als Ursachen für den mikrobiellen Verderb sind Hefen, Schimmelpilze und Bakterien zu nennen. Bei längerer Lagerung verringert sich durch den Einfluss von Licht, Luft und Wärme der Vitamingehalt im Futter.

Die Mindesthaltbarkeitsdauer des Futters ist auf der Verpackung angegeben. Sie sollte möglichst nicht überschritten werden.

Die Zutaten für Rohfütterung und Selbstgekochtes sowie anderer alternativer Fütterungsformen sind nach den Empfehlungen des Bundeszentrum für Ernährung zu lagern.